Jugendschutzkonzept
Der Verein verpflichtet sich, die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in allen Vereinsaktivitäten zu schützen und zu fördern. Alle Mitglieder und alle für den Verein arbeitenden Personen sind angehalten, ein respektvolles und gewaltfreies Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche sich sicher und wohl fühlen können. Der Verein setzt sich aktiv für die Prävention von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung ein.
Was ist sexuelle Gewalt?
Sexuelle Gewalt im Sport ist ein schwerwiegendes Problem, das in allen Bereichen des Sports auftreten kann. Sie kann ganz unterschiedlich ausgeprägt sein; angefangen bei Erniedrigungen, Ausbeutung oder Belästigung über psychische oder physische Gewalt bis hin zu sexuellen Übergriffen oder sogar Vergewaltigungen.
Oft spielt dabei ein Ungleichgewicht der Macht eine zentrale Rolle. In vielen Fällen sind die Opfer junge Sportler*innen, die sich in einer Abhängigkeitsbeziehung zu ihren Trainer*innen oder anderen Funktionären befinden und aus Angst vor Konsequenzen oder Stigmatisierung nicht über den Vorfall sprechen. Die Kultur im Sport, die auf Disziplin und Leistung setzt, kann dazu führen, dass übergriffiges Verhalten als weniger schwerwiegend wahrgenommen oder sogar toleriert wird.
Die Auswirkungen sexueller Gewalt im Sport sind gravierend: Neben den psychischen Folgen wie Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen können auch körperliche Schäden und ein langfristiger sozialer Rückzug die Folge sein. Opfer berichten häufig von einem Verlust des Vertrauens in die Institutionen des Sports und dem Gefühl, dass ihre Erfahrungen nicht ernst genommen werden. Um sexuelle Gewalt zu verhindern, sind Aufklärung, klare Präventionsmaßnahmen und eine Kultur des Vertrauens erforderlich. Es ist entscheidend, dass Sportorganisationen klare Regeln aufstellen und eine Umgebung schaffen, in der sich Betroffene sicher fühlen, Vorfälle zu melden.
Unser Leitfaden
1. Ziel
Sexuelle Gewalt hat in unserem Sportverein keinen Platz. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Dieser Leitfaden dient als verbindliche Grundlage für den Umgang mit dem Thema sexuelle Gewalt und beschreibt die Maßnahmen, die wir ergreifen, um sie zu verhindern und zu bekämpfen.
Die nachfolgenden Vorschriften für Training und Spielbetrieb sollen in allen Jugendmannschaften des Vereins, sowie in weiteren Trainingsgruppen, in welchen Jugendspieler aktiv sind, gelten.
2. Präventionsmaßnahmen
2.1. Voraussetzung für eine Einstellung
- Jede/r Trainer/in verpflichtet sich bei Einstellung zur Einhaltung des Ehrenkodexes.
- Jede/r Trainer/in muss bei der Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses muss alle vier Jahre aktualisiert werden.
2.2. Sensibilisierung und Aufklärung
- Unsere Trainer/innen müssen alle vier Jahre an einer Fortbildung zur Prävention sexueller Gewalt teilnehmen. Dafür bieten wir jedes Jahr eine solche Schulung an. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, muss er spätestens im kommenden Jahr nachgeholt werden.
- Auf der Homepage werden Informationen bereitgestellt, um das Bewusstsein für das Thema zu schärfen und Eltern, Spielerinnen und Spielern sowie den Trainer/innen einen Handlungsleitfaden für den Ernstfall zu geben.
3. Umgang zwischen Trainer/in und Spieler/in
3.1. Sicherstellung eines geschützten Umfeldes
- Trainingseinheiten und Wettkämpfe werden nach Möglichkeit in Anwesenheit mehrerer Erwachsener durchgeführt, um sicherzustellen, dass ein angemessener Abstand zwischen Trainer/in und Spieler/in gewahrt bleibt.
- Ein/e Trainer/in darf und sollte nicht allein mit einem Jugendspieler oder einer Jugendspielerin sein. Sollte dies dennoch nötig sein, dann nur mit Absprache und Einverständnis der Eltern.
- Trainer/innen betreten nicht die Umkleide und die Duschen der Jugendspieler/innen, es sei denn eine Notfallsituationen erfordert es.
- Jede/r verpflichtet sich dazu, zum Training oder Wettkampf angemessene Sportkleidung zu tragen.
3.2. Körperliche Berührungen
- Körperliche Berührungen, sei es zur Korrektur von Bewegungen oder aus anderen Gründen, erfolgen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Spieler/innen.
- Die Trainer/innen beschränken körperliche Nähe zu Spieler/innen auf das Notwendige. Intime oder unangemessene Berührungen sind unter allen Umständen zu vermeiden.
3.3. Kommunikation
- Die Trainer/innen achten auf eine angemessene und respektvolle Sprache. Dabei sind insbesondere sexualisierte oder anzügliche Kommentare, Witze und Bemerkungen zu unterlassen.
- Die Kommunikation über soziale Netzwerke ist ausschließlich auf sportbezogene Themen beschränkt. In Messenger-Gruppen mit Kindern und Jugendlichen sollen mindestens zwei unabhängige Erwachsene Mitglied sein.
4. Ansprechpartner/innen
- Alle Trainer/innen dienen als Ansprechpartner/innen und sollten sich dieses Aspekts ihrer Rolle bewusst sein. Sie haben die Verantwortung während ihrer Tätigkeit immer aufmerksam und sensibel für mögliche Anzeichen zu sein. Sie reflektieren und hinterfragen ihr eigenes Verhalten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig.
- Darüber hinaus stellt der Verein eigene, ausgebildete Ansprechpersonen. Diese können sowohl Spieler/innen, als auch Eltern oder Trainer/innen bei Fragen oder Problemen zur Seite stehen.
- Alle Mitglieder sollen bei Verdacht von sexualisierter Gewalt nach Möglichkeit unsere Ansprechpartner/innen informieren. Daraufhin folgt eine vertrauliche Überprüfung des Vorfalls (siehe Handlungskonzept).
Ansprechpartner in unserem Verein
Handlungskonzept
Beratungsstellen
- Nummer gegen Kummer
- Telefon: 116 111
- Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen
- Telefon: 0521 173016
- E-Mail: beratungsstelle@maedchenhaus-bielefeld.d
- Polizei Bielefeld: Abteilung Kriminalprävention und Opferschutz
- Telefon: 0521 58372550
- E-Mail: kpo.bielefeld@polizei.nrw.de
- Kinderschutzambulanz Bethel
- Telefon: 0151 77278189
- E-Mail: kinderschutzambulanz@evkb.de
- AWO Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
- Telefon: 0521 9216421
- E-Mail: erziehungsberatung@awo-owl.de