Hygienekonzept – Gültig ab 4. März 2022

In den Sporthallen des Telekom-Post-SV Bielefeld gelten folgende Regeln Im Eingangsbereich der Halle werden die Nachweise kontrolliert.

Zutritt zu Veranstaltungen in den Sporthallen haben aktive Sportler*innen, Schiedsgericht und Anschreiber nach den 3G Regeln:

• Vollständig geimpfte Personen (Nachweis: Impfausweis, Smartphone), oder
• Genesene Personen (schriftlicher Nachweis), oder
• Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest 24h, PCR-Test 48h)
• Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren benötigen keinen Testnachweis
• Schüler*innen ab 18 Jahren benötigen einen Testnachweis der Schule oder Vorlage eines Schülerausweises

Die Hallen werden eine Stunde vor Beginn des ersten Spiels geöffnet.

• Umkleidekabinen und Duschen sind mit Abstandsregeln (1,5 m) nutzbar. Kommt, wenn möglich, bereits umgezogen in die Halle.
• Bitte kommt pünktlich, trefft euch vor der Halle und betretet die Halle gemeinsam, das erleichtert die Kontrollen.
• Im Eingangsbereich der Halle werden die Nachweise kontrolliert.
• Bitte auf allen Wegen (zur Sportfläche in die Umkleide, zum Platz auf der Tribüne, zum WC usw.) bitte Maske tragen.
• Händedesinfektion, auf Abstand achten.

Einlass für Zuschauer nur nach den 3G-Regeln:

• Vollständig geimpfte Personen (Nachweis: Impfausweis, Smartphone), oder
• Genesene Personen (schriftlicher Nachweis), oder
• Vorlage eines negativen Testergebnisses (Schnelltest 24h, PCR-Test 48h)

Ausnahmen:
• Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren benötigen keinen Testnachweis
• Schüler*innen ab 18 Jahren benötigen einen Testnachweis der Schule oder Vorlage eines Schülerausweises
• Es gilt eine Maskenpflicht.

Wir wünschen uns Allen, dass wir gesund bleiben.

Die Volleyballer des Telekom-Post-SV Bielefeld