22Feb

Corona Update (Stand 22.02.2021) – Erste Lockerungen für den Tennissport

Tennis—  Am Montag, 22. Februar 2021

Liebe Tennisfreunde,

die Landesregierung NRW hat am vergangenen Freitag Anpassungen an der aktuellen Coronaschutzverordnung vorgenommen, die unter anderem auch erste Lockerungen für den Tennissport vorsehen.

Demnach ist ab heute (22.02.2021) grundsätzlich der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel, allein, zu zweit oder unter Personen des eigenen Hausstandes wieder erlaubt. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dabei dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

In der Coronaschutzverordnung heißt es in § 9 wörtlich:

„…Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken,dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig…“

Diese ersten Lockerungen für den Sport machen Hoffnung, dass wir nach der wie üblich für Ende März geplanten Frühjahrsinstandsetzung unserer Tennisplätze durch die Firma Rendorf dann im April mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb beginnen dürfen.

Über weitere Neuigkeiten halten wir euch auf dem Laufenden.

Bleibt gesund…

Eure Abteilungsleitung